Nicoletta Mariolini: "Die Bundesverwaltung hält den staatsstiftenden Zusammenhalt lebendig, indem sie in das sprachliche Kapital ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert und alle regionalen und lokalen Sprachgemeinschaften würdigt."

Porträt der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit

Die Schweiz und die Schweizer bilden eine Willensnation, also eine Nation, die sich auf unseren gemeinsamen Willen stützt. In dieser Einheit in der Vielfalt und dem Willen, unsere Unterschiede zu überwinden und ein gutes Zusammenleben zu erreichen, liegt unsere Stärke. Grosse Bedeutung kommt dem wirtschaftlichen Wert der Mehrsprachigkeit sowie der Leadership bei der Umsetzung der öffentlichen Politik zu. 

 

Kulturelle Vielfalt und Mehrsprachigkeit gehören zum ureigenen Wesen der Schweiz. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wovon drei Kantone zweisprachig und ein Kanton dreisprachig sind. Die Landessprachen der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Damit eine Massnahme in Bezug auf die Mehrsprachigkeit wirksam und zielführend ist, müssen alle an der Förderung der Mehrsprachigkeit beteiligten Akteure geeignete und aufeinander abgestimmte Handlungen treffen.

 

Die Mehrsprachigkeit in der Schweiz basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Die Bundesverwaltung ist ein Mikrokosmos der Schweiz. Sie muss sicherstellen, dass unsere Sprachgemeinschaften ausgewogen vertreten sind, und eine ausgeglichene Verwendung unserer Amtssprachen fördern. Die Sprachenverordnung (SpV) gibt die Bandbreiten der anzustrebenden Sprachvertretungen innerhalb der Bundesverwaltung vor. Gemessen an den globalen Daten des Jahres 2018 zeigen die Trends, dass die Sollwerte der Sprachenverordnung beinahe eingehalten sind.

 
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Die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit stützt sich in- und ausserhalb der Bundesverwaltung auf ein Netzwerk verschiedener Partner. Sie fördert und unterstützt diverse Projekte und Sensibilisierungskampagnen in Bezug auf die Mehrsprachigkeit.


Alle vier Jahre präsentiert die Delegierte die Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung im «Evaluationsbericht und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik (Art. 8d Abs. 4 SpV) – Entwicklung und Perspektiven».

Das folgende Dokument fasst die wichtigsten Aspekte zur Mehrsprachigkeit in der Schweiz kurz zusammen.  

 

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