Evaluation der Umsetzung
Die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit koordiniert und evaluiert die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates (Art. 8b SpV). Sie erstellt auf der Grundlage der Berichte der Departemente und der Bundeskanzlei alle vier Jahre zuhanden des Bundesrates einen Evaluationsbericht. In diesem Bericht gibt sie zudem Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der Mehrsprachigkeitspolitik ab (Art. 8d SpV).
Evaluationsbericht zur Mehrsprachigkeitspolitik
Die letzte Evaluation der Mehrsprachigkeitspolitik bezieht sich auf die Periode 2019–2023 und basiert auf den strategischen Zielen des Bundesrates von 2020. Die Bilanz fällt positiv aus. Zudem gewann die Evaluation mittels neuer Governance-Instrumente an Effizienz, Zuverlässigkeit sowie Kohärenz und ist ausserdem transparenter und zukunftsorientierter.
Das Monitoring dieser Ziele erfolgt unter anderem auf der Basis der vom Eidgenössischen Personalamt zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere zu den vier Sprachgemeinschaften (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) und den von den Mitarbeitenden erfassten Sprachkenntnissen in den anderen Amtssprachen.
Die Bundesverwaltung hat 2023 die Sollwerte für sämtliche Sprachgemeinschaften erreicht. Dieses positive Ergebnis ist ein wichtiger Fortschritt für die Vertretung der sprachlichen Minderheiten. Die Analyse der Sprachkenntnisse zeigt auf, dass das Bundespersonal insgesamt über hohe Kompetenzen in den anderen Amtssprachen verfügt. Trotz allem gibt es Verbesserungspotenzial, insbesondere auf der Ebene der Führungskräfte. Die Datenanalyse betreffend Bewerbungen und Anstellungen nach Herkunftskanton und Sprachgemeinschaft zeigt, dass das Potenzial der französisch- und italienischsprachigen Bewerbungen noch stärker ausgeschöpft werden könnte.
