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Veröffentlicht am 30. Oktober 2025

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung ist als Abbild der Schweiz entstanden und hat sich auch als solches weiterentwickelt. Sie ist ein Mikrokosmos der Schweiz. Die durch die Revisionen der gesetzlichen Grundlagen vom Oktober 2014 angestrebten Ziele sind die Chancengleichheit für alle Sprachgemeinschaften, deren ausgeglichene Vertretung (auf der Ebene der Verwaltungseinheiten sowie insbesondere bei deren Führungskräften) und die Verbesserung der Sprachkenntnisse des Bundespersonals.

Der Bundesrat definiert alle vier Jahre im Rahmen der Legislaturplanung die Ausrichtung der Mehrsprachigkeitspolitik in der Bundesverwaltung. Er legt für jede Legislatur die strategischen Ziele im Zusammenhang mit der Förderung der Mehrsprachigkeit fest (Art. 8a Sprachenverordnung [SpV]). Die oder der Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit erstellt den Aktionsplan und koordiniert und evaluiert die Umsetzung (Art. 8b und 8d SpV). Die vierjährliche Evaluation erfolgt im Rahmen eines Evaluationsberichts zuhanden des Bundesrates. Auf dieser Basis stellen die Departemente und die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den unterstellten Verwaltungseinheiten einen Massnahmenkatalog zur Umsetzung dieser Ziele zusammen. Die Verwaltungseinheiten sind für die Umsetzung der Massnahmen verantwortlich (s. Art. 8c SpV).

Am 8. Dezember 2023 hat der Bundesrat die Ziele für die Periode 2024–2027 verabschiedet.

Die Bundesverwaltung verfolgt das Ziel, allen Sprachgemeinschaften die gleichen Chancen zu bieten. In diesem Sinne muss sich die Bundesverwaltung den sprachlichen Minderheiten anpassen, nicht umgekehrt. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass dieser Prozess nicht selbstverständlich ist. Daher ist es unerlässlich, die sprachlichen Minderheiten zu fördern, zu unterstützen und zu stärken. Dies geschieht mithilfe von Begleitmassnahmen, die unter anderem auf drei Prinzipien beruhen:

Dokumentation