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Sprachliche Rechte

Die individuellen sprachlichen Rechte sowie der sprachpolitische Referenzrahmen sind in den entsprechenden nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen definiert.

Nationale Rechtsgrundlagen

Die kulturelle Vielfalt der Schweiz und der Wille zum Miteinander sind in der Bundesverfassung verankert. Die Mehrsprachigkeitspolitik beruht auf dem Sprachengesetz und umfasst vier Schwerpunkte: 1) Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden; 2) Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften; 3) finanzielle Unterstützung der mehrsprachigen Kantone; 4) Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen. Die Bestimmungen werden in der Sprachenverordnung präzisiert. Mit der Revision der Verordnung von 2014 wurde  die Mehrsprachigkeitspolitik gestärkt. Sie legt unter anderem die angestrebten Bandbreiten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung, den Departementen und den Verwaltungseinheiten (Art. 7) sowie die Sprachanforderungen (Art. 8) fest.

Internationale Rechtsgrundlagen

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sind drei von der Schweiz ratifizierte internationale Verträge, die Bestimmungen zu sprachlichen Aspekten enthalten. Mit der Prüfung der Berichte, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten einzureichen sind, wurde zudem ein internationaler Kontrollmechanismus errichtet, der die Umsetzung dieser Verträge gewährleistet.