Mehrsprachigkeit in der Schweiz
Der Bundesrat definiert alle vier Jahre im Rahmen der Legislaturplanung die Ziele der Sprachpolitik.
Gemäss Ziel 10 im Bereich «Nationaler Zusammenhalt» der Botschaft zur Legislaturplanung 2023–2027 will der Bundesrat die Verständigung zwischen den Sprach- und Kulturgemeinschaften und deren kulturelle Teilhabe durch gezielte Massnahmen unterstützen. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen. Auch in der Bundesverwaltung muss die Gleichstellung der Sprachgemeinschaften weiterhin gefördert werden, damit alle Landessprachen ausgewogen und gemäss den in der Sprachenverordnung festgehaltenen Bandbreiten vertreten sind.
Die Aufrechterhaltung dieses nationalen Zusammenhalts hängt direkt mit der Sprachpolitik zusammen: Die Mehrsprachigkeit ist ein wesentliches Merkmal der Schweiz, das in der Verfassung (insbesondere in Art. 4, 18 und 70) verankert ist und gemäss den entsprechenden rechtlichen Grundlagen (dem Sprachengesetz [SpG] und der Sprachenverordnung [SpV]) verwirklicht wird. Die Chancengleichheit für alle Sprachgemeinschaften, insbesondere gleiche Rechte für alle Individuen in allen gesellschaftlichen Bereichen und bei der politischen Partizipation, stellt eines der zentralen Elemente dieser Politik dar.
