Das Mandat der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit umfasst die Evaluation, das Monitoring und die Koordination der Umsetzung der strategischen Zielsetzungen für die Förderung der Mehrsprachigkeit durch die Departemente, die Bundeskanzlei und ihre administrativen Einheiten.
Strategische Ziele 2020–2023
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 die strategischen Ziele 2020–2023 seiner Mehrsprachigkeitspolitik innerhalb der Bundesverwaltung festgelegt. Neben den grundlegenden Zielen wie der ausgeglichenen Vertretung der Sprachgemeinschaften (in den Verwaltungseinheiten und bei den Kadern), der Verbesserung der Sprachkompetenzen des Personals und dem Ausbau der Sprachausbildung legt der Bundesrat den Akzent auf die interdepartementale Koordination sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit mithilfe neuer Anreiz- und Sensibilisierungsmassnahmen. Das Dokument enthält auch die Agenda der geplanten Arbeiten: Vorgesehen sind eine Zwischenbilanz (Ende 2021) sowie ein Vierjahresbericht (Ende 2023).
Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung: Evaluationsbericht und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik vom 20. Dezember 2019
Am 20. Dezember 2019 wurde der Bericht «Förderung der Mehrsprachigkeit innerhalb der Bundesverwaltung – Evaluationsbericht und Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik (Art. 8d Abs. 4 SpV) – Entwicklung von 2015 bis 2019 und Perspektiven von 2020 bis 2023» veröffentlicht. Die Umsetzung der Mehrsprachigkeitspolitik ist eine Priorität in der Legislaturplanung 2020-2023.
Zu Beginn der Berichtsperiode 2015–2019 war ein teilrevidierter Regelungsrahmen für die Sprachenpolitik in Kraft getreten. Er brachte für die Departemente und die Bundeskanzlei (BK) verbindlichere Bestimmungen und eine Stärkung des Status der Funktion Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit mit sich. Dies erklärt die Dynamik und das besondere Ausmass der unternommenen Bemühungen, um das Governanceinstrumentarium zu erneuern, einen ehrgeizigen Massnahmenkatalog umzusetzen und eine erste Gesamtevaluation der Fördermassnahmen vorzunehmen.
Begleitet wurden diese Arbeiten von zwei spezifischen Projekten, namentlich dem Projekt Wirkungsmodell und dem Projekt Evaluation der Sprachkompetenzen ECL.
Seit 2018 hat das gesamte Bundespersonal erstmals die Möglichkeit, seine Sprachkompetenzen zu erfassen (die Erfassung der Sprachkompetenzen erfolgt individuell). Anhand dieser Daten kann die Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 Absatz 1 SpV gemessen und die zur Schliessung der Lücken mittelfristig erforderlichen Bemühungen geplant werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die grössten Anstrengungen vom mittleren Kader (24–29) mit Führungsfunktion unternommen werden müssen.
Erstmals liegen nun auch Kenntnisse über das für den Arbeitgeber bereitstehende «Sprachkapital», das mehr als nur die Erstsprache umfasst, und über den Umfang des bestehenden Sprachenportfolios vor. Ein ausgeprägtes Engagement zur Mehrsprachigkeit des Bundespersonals wird sichtbar.
Anhang 4 zum Bericht zeigt, aufgeteilt nach Departementen, einschliesslich der Bundeskanzlei, Verwaltungseinheiten und Lohnklassengruppen, die Entwicklung von 2008 bis 2018 der Vertretung der Sprachgemeinschaften für die gesamte Bundesverwaltung auf. 2018 deuten diese Daten darauf hin, dass sich die Situation generell verbessert hat und gemessen an den Sollwerten der SpV beinahe ausgeglichen ist (über alle Lohnklassen).
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Letzte Änderung 12.06.2020