Nationale Rechtsgrundlagen

Ihre individuellen sprachlichen Rechte sowie der sprachpolitische Referenzrahmen sind in den entsprechenden nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen definiert.

Nationale Rechtsgrundlagen

Bundesverfassung (BV) 

Die Bundesverfassung sichert den Sprachgemeinschaften gemäss dem Territorialitätsprinzip, sowie den Sprachen, die den Status einer Amtssprache (Deutsch, Französisch und Italienisch) oder Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch) der Eidgenossenschaft besitzen, wichtige Rechte zu.

Artikel 4 bestimmt die Landessprachen, Artikel 18 gewährleistet die Sprachenfreiheit und Artikel 70 definiert die Amtssprachen der Eidgenossenschaft sowie die Verteilung der Kompetenzen von Bund und Kantonen bei der Umsetzung der Sprachpolitik des Bundes. 

Sprachengesetz (SpG)

Das Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften vom 5. Oktober 2007 (Sprachengesetz, SpG) ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Das Gesetz und die entsprechende Verordnung regeln vier Bereiche:

  • die Nutzung der Amtssprachen des Bundes und die Förderung der Mehrsprachigkeit im Service Public;
  • die Massnahmen zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses sowie des Austauschs;
  • die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone;
  • die Bewahrung und Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur.

Sprachenverordnung (SpV) und Mehrsprachigkeitsweisungen

Am 27. August 2014 verabschiedete der Bundesrat mit der Annahme der überarbeiteten Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV) sowie der Totalrevision seiner Mehrsprachigkeitsweisungen Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Mit der am 1. Oktober 2014 in Kraft getretenen Revision der gesetzlichen Grundlagen soll die Vertretung der Sprachminderheiten verbessert werden (die Sollwerte bezüglich der Vertretung der Sprachgemeinschaften gelten für die Verwaltungseinheiten und deren Kader). Zudem sollen die Sprachkompetenzen des Personals verbessert und der Zugang zur Sprachbildung erleichtert werden.

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (SpDV) und Weisungen der Bundeskanzlei

In der am 14. November 2012 vom Bundesrat verabschiedeten SpDV geht es hauptsächlich um die Übersetzung sowie die verschiedenen Sprachdienstleistungen der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der institutionellen Mehrsprachigkeit. Unter Wahrung der Autonomie der einzelnen administrativen Einheiten regelt die Verordnung insbesondere die Organisation der Sprachdienste, den Qualitätsstandard für Übersetzungen und andere Dienstleistungen sowie die vorgeschriebenen Verfahren. Dabei trägt die Verordnung allen in der Verwaltung auftretenden Sprachen Rechnung.

 

Letzte Änderung 30.08.2022

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