Nationale Rechtsgrundlagen
Die kulturelle Vielfalt der Schweiz und der Wille zum Miteinander sind in der Bundesverfassung verankert. Die Mehrsprachigkeitspolitik beruht auf dem Sprachengesetz und umfasst vier Schwerpunkte: 1) Gebrauch der Amtssprachen durch die Bundesbehörden; 2) Förderung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften; 3) finanzielle Unterstützung der mehrsprachigen Kantone; 4) Unterstützung von Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zugunsten des Rätoromanischen und des Italienischen. Die Bestimmungen werden in der Sprachenverordnung präzisiert. Mit der Revision der Verordnung von 2014 wurde die Mehrsprachigkeitspolitik gestärkt. Sie legt unter anderem die angestrebten Bandbreiten für die Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung, den Departementen und den Verwaltungseinheiten (Art. 7) sowie die Sprachanforderungen (Art. 8) fest.
