Internationale Rechtsgrundlagen

Internationale Rechtsgrundlagen

Drei von der Schweiz ratifizierte internationale Verträge enthalten Bestimmungen zu sprachlichen Aspekten. Mit der Prüfung der Berichte, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten einzureichen sind, wurde zudem ein internationaler Kontrollmechanismus errichtet, der die Umsetzung dieser Verträge gewährleistet. Es handelt sich um folgende Verträge:

  • die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
  • das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
  • den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Charta) wurde 1992 in Strassburg abgeschlossen. Sie wurde 1997 von der Schweiz ratifiziert und trat am 1. April 1998 in Kraft. Ihr wesentliches Ziel besteht darin, die sprachliche Vielfalt als einen der wertvollsten Aspekte des kulturellen Lebens in Europa zu wahren und zu fördern.

Alle drei Jahre müssen die Vertragsstaaten einen Bericht zur Situation der Regional- und Minderheitensprachen sowie zu den Massnahmen erstellen, die getroffen werden, um die Grundsätze der Charta durchzusetzen. In der Schweiz ist das Bundesamt für Kultur für die Ausarbeitung der periodischen Berichte zuständig.

Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen wurde am 1. Februar 1995 in Strassburg geschlossen. Die Schweiz trat dem Rahmenübereinkommen 1998 bei.

Dieses multilaterale Übereinkommen, das die Nichtdiskriminierung von Minderheiten gewährleistet und ihnen Meinungs-, Glaubens-, Gewissens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert, hat verbindlichen Charakter. Gleichzeitig sichert ihnen das Übereinkommen auch besondere Rechte zu, unter anderem das Recht auf den Gebrauch der eigenen Sprache und das Recht auf ungehinderten Kontakt mit Personen derselben ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Identität über nationale Grenzen hinweg. Für die Schweiz umfasst der Schutz auch die traditionellen sprachlichen Minderheiten wie die jüdische Gemeinschaft und die Fahrenden.

Die Vertragsstaaten erstellen regelmässig Berichte zuhanden des Ministerkomitees des Europarats, der diese prüft. Der Bericht für die Schweiz wird von der Direktion für Völkerrecht (DV) des EDA, der Anlaufstelle für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens in der Bundesverwaltung, ausgearbeitet.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

1966 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), welche die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte proklamierten Rechte genauer definieren. Die Schweiz hat beide Verträge 1992 ratifiziert.

Der UNO-Pakt II umfasst die klassischen Rechte und Freiheiten, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und die Minderheitenrechte, die den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen schützen.

Erstellt wird der periodische Bericht vom Bundesamt für Justiz.

Letzte Änderung 19.12.2019

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