Mandat

In der Schweiz ist ausnahmslos jede berufliche Domäne direkt oder indirekt mit der Geschichte der Mehrsprachigkeit verwoben. Je grösser die Nähe des Berufsbereichs zur öffentlichen Verwaltung, umso stärker die Verbindung.

Entstehung und Entwicklung der Bundesverwaltung sind ein Abbild der Entstehung und Entwicklung des Bundesstaates. Die Bundesverwaltung muss als Verwalterin der Eidgenossenschaft den ursprünglichen staatsstiftenden Zusammenhalt lebendig halten, indem sie in das sprachliche Kapital ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert und das Sprachkapital aller regionalen und lokalen Realitäten bewahrt.

In diesem Sinne passt sich die Bundesverwaltung den Sprachminderheiten an - nicht umgekehrt. Allerdings wurde im Laufe der Geschichte deutlich, dass dieser Prozess weder alleine in Gang kommt, noch ohne Anstoss von aussen weitergeht. Die Förderung, Unterstützung und Stärkung der sprachlichen Minderheiten sind deshalb unentbehrlich. Dazu braucht es einen weitsichtigen Gesetzgeber, der für flankierende Massnahmen sorgt.

Sprachengesetz und Sprachenverordnung sind das Fundament dieser flankierenden Massnahmen. Diese Rechtsgrundlage weist über momentane Schwierigkeiten hinweg weiter in die Zukunft hinaus, und ihr Zweck besteht darin, der Mehrsprachigkeit innerhalb wie ausserhalb der Bundesverwaltung neuen Schwung zu verleihen.

Die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit wacht im Rahmen der Politik zur Förderung der Mehrsprachigkeit über den Gesetzesvollzug und unterstützt Bundesrat, Departemente und Verwaltungseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist sehr wichtig, dass sie auch mit den entlegensten Regionen auf Tuchfühlung bleibt. Die Mehrsprachigkeitsdelegierte arbeitet deshalb auch mit den kantonalen Stellen und den nationalen Gremien zusammen, die sich mit der Förderung der Mehrsprachigkeit befassen.

Die am 1. Oktober 2014 in Kraft getretene Revision der Sprachenverordnung und die Mehrsprachigkeitsweisungen haben die Unabhängigkeit und den Zuständigkeitsbereich der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit in ihrer unterstützenden Funktion gegenüber dem Bundesrat ausgeweitet. Sie wurde zudem in ihrer Rolle als Kontroll-, Koordinations- und Evaluationsinstanz gestärkt und erhielt weitergehende Kompetenzen, um Empfehlungen abzugeben (Art. 8d, Abs. 4 und 5 SpV). Seit 2014 sieht das Mandat der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit vor, dass sie in- und ausserhalb der Bundesverwaltung Veranstaltungen zur Information und Sensibilisierung für die Mehrsprachigkeit organisiert und die Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene pflegt.

Letzte Änderung 20.12.2016

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