Veröffentlicht am 2. April 2024
Partnernetzwerk der Bundesverwaltung
Die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung erfolgt in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von Partnern, die sich für die Umsetzung dieser Politik engagieren. Die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen schaffen einen klaren Rahmen hinsichtlich der Kompetenzen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, wie die folgende Tabelle zusammenfasst.

Die Generalsekretärenkonferenz (Art. 53 RVOG) ist das oberste Koordinationsorgan der Bundesverwaltung. Sie stellt eine vorausschauend, effizient und kohärente Tätigkeit der Bundesverwaltung sicher. Sie wirkt bei der Planung, der Vorbereitung und dem Vollzug der entsprechenden Bundesratsgeschäfte sowie bei der Bereinigung von Differenzen mit.
Die Human-Resources-Konferenz setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Departemente zusammen und wird vom Eidgenössischen Personalamt geleitet. Sie hat eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung, Koordination und Umsetzung der bundesrätlichen Personal- und Vorsorgepolitik (Art. 20 BPV).
Die interdepartementale Koordinationsgruppe Mehrsprachigkeit ist ein ständiges Koordinationsgefäss, welche die Umsetzung der Mehrsprachigkeitspolitik koordiniert und zu deren Kohärenz beiträgt. Die Gruppe wird von der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit geleitet (Ziff. 54 Mehrsprachigkeitsweisungen). Die Mitglieder der Gruppe, die als Verantwortliche für Mehrsprachigkeit fungieren, werden von den Departementen oder der Bundeskanzlei ernannt.
Der Koordinationsanlass mit den Verantwortlichen der Mehrsprachigkeit in den Verwaltungseinheiten findet jährlich statt. Er wird von der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit organisiert.
Das Bundesamt für Kultur setzt sich für die Verständigung zwischen den Sprach- und Kulturgemeinschaften ein und fördert die kulturelle Bildung, die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland, den Zugang zu Kultur sowie die kulturelle Betätigung der Bevölkerung.
Das Eidgenössische Personalamt ist die Fachstelle für die Personalpolitik des Bundes. Das Amt erarbeitet die rechtlichen Grundlagen und Instrumente zur Steuerung und Koordination des Personalwesens der Bundesverwaltung.
Das Bundesamt für Statistik publiziert genaue Daten zur Sprachlandschaft der Schweiz. Erfasst werden die vier Landessprachen sowie weitere Sprachen. Neben der allgemeinen Datenerhebung führt das BFS auch thematische Erhebungen durch, insbesondere die Erhebung zur Sprache, Religion und Kultur.
Die Bundeskanzlei erfüllt im Bereich der institutionellen Mehrsprachigkeit bestimmte Aufgaben, die insbesondere die amtlichen Veröffentlichungen und Informationen sowie die Tätigkeiten im Bereich der Sprachdienste der Bundesverwaltung und entsprechende Koordinationsaufgaben betreffen. Sie stellt ausserdem die Koordination im Bereich der Digitalisierung sicher.
Der Frankophoniedienst ist mit der Koordination der Schweizer Politik in der Internationalen Organisation für Frankophonie (OIF) betraut. Die OIF umfasst 80 Staaten und Regierungen mit Mitglieder-, Beobachter- oder Teilhaberstatus. Rund ein Drittel dieser Staaten liegt in Subsahara-Afrika.