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Veröffentlicht am 14. Juni 2017

Mandat der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit

Die Hauptaufgaben der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit sind: auf die für die Förderung der Mehrsprachigkeit massgebenden Prozesse Einfluss nehmen, die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrates koordinieren und evaluieren, die Bundesverwaltung und die Bevölkerung sensibilisieren und informieren sowie die Zusammenarbeit und den Austausch von Best Practices auf nationaler und internationaler Ebene fördern.

Konkret wacht die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit im Rahmen der Politik zur Förderung der Mehrsprachigkeit über den Vollzug des Sprachengesetzes und unterstützt Bundesrat, Departemente und Verwaltungseinheiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Dazu ist es auch die Verbindung zu  allen – auch den entlegensten – wichtig. Die Delegierte arbeitet deshalb auch mit den kantonalen Stellen und den nationalen Gremien zusammen, die sich für die Förderung der Mehrsprachigkeit einsetzen.

Im Rahmen der Revision der Sprachenverordnung (SpV)[AK1] [AJ2] und der Mehrsprachigkeitsweisungen von 2014 wurde die Unabhängigkeit und der Zuständigkeitsbereich der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit  in ihrer Rolle zur Unterstützung des Bundesrates,  sowie als Kontroll-, Koordinations- und Evaluationsinstanz gestärkt. Ausserdem erhielt sie erweiterte Kompetenzen, um Empfehlungen abzugeben (Art. 8d Abs. 4 und 5 SpV).